AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auerswald GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) sind Bestandteil all unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich solcher im Online-Handel (siehe dazu gesondert unter Ziffer 10) einschließlich etwaiger Beratungen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese AGB für laufende und künftige Geschäftsverbindung auch dann, wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt im gleichen Maße für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Käufer in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführen. Mündliche Abreden sind erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3. Bei Verwendung von Incoterms® gilt die bei Bestellung gültige Fassung, derzeit die von 2010.
4. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich als Aufforderung zum Vertragsabschluss. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Annahme durch uns mittels einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch eine kurzfristige Lieferung zustande. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der die Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich.
5. Der Käufer darf Ansprüche aus dem Kaufvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten.
§ 2 Preise
1. Maßgeblich sind die bei Bestellung jeweils geltenden Konditionen und Preislisten.
2. Verkaufspreise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als Festpreise. Sie gelten frei Verladen ab Werk (EXW) zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungskosten (gilt nur für Geschäftskunden, Endkundenpreise sind immer inkl. MwSt.).
3. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten nach diesem Zeitraum durch von uns nicht beeinflussbare Preiserhöhungen im Umfang von insgesamt mehr als 10 % ein, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, sind wir berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Wir werden hierbei die berechtigten Interessen des Käufers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Ist der Käufer ein Verbraucher und ist ihm die Preiserhöhung unzumutbar, hat er ein außerordentliches Recht zum Vertragsrücktritt.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
1. Versenden wir die Ware zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen mit dem Versand beauftragten Person übergeben haben. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen, wir die Kosten des Versands übernehmen oder ihn selbst durchführen. Führen wir den Transport selbst durch, haften wir für Verschlechterung und Untergang der Sache nur bei Fahrlässigkeit. Liegt die Ware zur Abholung bereit, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über. Ist der Käufer ein Verbraucher und kauft er eine bewegliche Sache, gelten die Regelungen in S. 1 – 3 nur dann, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat und wir dem Käufer diese Person nicht zuvor benannt haben.
2. Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Verpackung.
3. Lieferzeiten gelten nur dann als Termine für den Fixhandelskauf, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt sind.
4. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 10 Werktagen betragende Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, diese ist gesetzlich entbehrlich. Dies gilt nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und eine bewegliche Sache kauft.
5. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch unvorhergesehene Umstände gehindert, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbar waren, verlängert sich die Lieferfrist um die Zeitdauer dieser Behinderung. Dies gilt auch bei Arbeitskämpfen, Störungen im eigenen Betriebsablauf, Störungen im Betriebsablauf der Unterlieferanten (soweit eine Ersatzbeschaffung nicht zuzumuten ist) einschließlich der Transportunternehmer, Störungen durch Maßnahmen der öffentlichen Hand und Störungen der Verkehrswege.
6. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit dies den Käufer nicht unangemessen benachteiligt. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns bis 50 Stück 10 %, ab 50 Stück 5 % Über- bzw. Unterlieferung vor, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.
7. Nimmt der Käufer die Ware unberechtigt nicht an oder ab, können wir pauschal 20 % der Auftragssumme als Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Dem Käufer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Zahlung
1. Für jede Lieferung wird gesondert unter dem Datum des Versandtages eine Rechnung erstellt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Geleistete Anzahlungen werden auf die einzelnen Teillieferungen anteilig angerechnet. Dabei wird eine Teilzahlung zunächst auf etwaige Kosten, dann auf etwaige Zinsen und sodann anteilig auf die Hauptforderungen angerechnet.
2. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, spätestens jedoch 5 Werktage nach Rechnungszugang zu zahlen.
3. Rechnungsregulierung durch Scheck/Wechsel erfolgt erfüllungshalber. Diskont, Wechselspesen/-kosten trägt der Käufer.
4. Ist der Käufer Unternehmer, darf er im Falle einer berechtigten Rüge mangelhafter Ware nur den Teil der Kaufsumme vorläufig einbehalten, der dem Rechnungsbetrag des gerügten Teils entspricht.
5. Bei Zahlungsverzug, rückständigen Verzugszinsen, Scheck - oder Wechselprotest oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers nach Vertragsabschluss dürfen wir Vorkasse verlangen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und gegen Rückgabe hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
6. Für Verzugszinsen gilt § 288 BGB.
7. Für die zweite und jede weitere Mahnung berechnen wir 5 Euro. Die Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Käufer. Es bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass tatsächlich ein geringerer Schaden eingetreten ist.
8. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Beschaffenheit, Mängel
1. Für die Festlegung der Beschaffenheit der Ware ist allein die Auftragsbestätigung i.S.v. § 1 Nr. 4 S. 2 dieser AGB maßgeblich. Produktbezogene Darstellungen von Leistungsmerkmalen der Geräte verstehen sich auch ohne weiteren Hinweis unter dem Vorbehalt der Verwendung ausschließlich von uns hergestellter Bauteile sowie Geräten und einer fachgerechten Installation insbesondere von Vorinstallationen, z. B. Amtsleitungen oder bereits vorhandenen Telefonanlagen. Die Tauglichkeit der Ware für die von Käufer beabsichtigten Verwendungszwecke, insbesondere im Hinblick auf die Anlagenverfügbarkeit, ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit, es sei denn, wir treffen hier über mit dem Kunden eine Vereinbarung. Handelsübliche und geringe technisch unvermeidbare Abweichungen, Einsatz anderer, aber technisch gleichwertiger Bauteile als in der Produktdarstellung angegeben, sowie ein in der Natur der Beschaffenheit der Waren liegender Verschleiß stellen keinen Mangel dar.
2. Jegliche Haftung für Sachmängel erlischt bei Veränderungen an der Ware, die über einen Einbau nach dem Stand der Technik und den Einbauhinweisen hinausgehen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, die in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen auf ihre Schlüssigkeit hin unter Hinblick auf den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck zu überprüfen.
4. Ist der Käufer ein Kaufmann, gilt Folgendes:
a) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich überprüft und uns offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Käufer uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bei uns maßgeblich ist. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von uns für den Mangel ausgeschlossen. Der Käufer hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an uns schriftlich zu beschreiben.
b) Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.
c) Die Nacherfüllungsansprüche sind ausgeschlossen bei geringfügigen und dem Käufer zumutbaren Abweichungen.
d) Bei Mängeln der Ware sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.
e) Befindet sich die Ware nicht am Lieferort, trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
f) Mängelrechte bestehen nicht
— bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise abweichend von der Betriebsanleitung), unsachgemäßer Lagerung, oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
— bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
Wir haften nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer eine von den Vorgaben von uns abweichende Verarbeitung oder Wahl des Materials verlangt.
g) Der Verkäufer kann im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs nach seiner Wahl innerhalb von 10 Tagen nach Rückerhalt der Ware nachbessern oder nachliefern. Das Recht des Käufers, nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt davon unberührt.
5. Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Bei unbegründeter, vom Käufer zu vertretener Inanspruchnahme des Verkäufers auf Gewährleistungsrechte, sei es, dass kein Mangel besteht oder der Mangel keine Ansprüche nach sich zieht, hat der Käufer sämtliche daraus uns entstandenen Kosten, z. B. zur Untersuchung der gerügten Ware, zu erstatten.
7. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. Im Übrigen beschränkt sich der Lieferantenregress des Käufers, wenn er dem Grunde nach besteht, auf Erstattung tatsächlich angefallener Aufwände in Höhe von bis zu 500 Euro gegen Nachweis. Der Nachweis eines höheren Schadens steht dem Käufer frei.
8. Die von der Auerswald GmbH & Co. KG gelieferten Waren sind ausschließlich für den Vertrieb innerhalb der EU bestimmt. Lieferungen in Länder außerhalb der EU dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Auerswald GmbH & Co. KG erfolgen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung, einschließlich eventueller Nebenforderungen aus dem Kaufvertrag, unser Eigentum. Gegenüber Kaufleuten gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen (Kontokorrentvorbehalt). Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Ist der Käufer ein Kaufmann, gilt ergänzend Folgendes:
a) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
b) Der Käufer tritt uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Käufer hiermit seinen Versicherer unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an uns zu leisten. Weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt. Der Käufer hat uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
2. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung zu unseren Lasten begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenem.
3. Der Rücktritt vom Vertrag gem. § 449 Abs. 2 BGB gilt als erklärt, wenn wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus verlangen.
4. Dem Käufer ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Darüber hinaus trifft ihn eine sofortige schriftliche Mitteilungspflicht, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen wollen. Ist der Käufer ein Verbraucher, genügt eine Mitteilung in Textform. Dabei hat er dem Verkäufer alle notwendigen Unterlagen, insbesondere eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls für eine Intervention zu übergeben.
5. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für sämtliche Schäden, die aus einem solchen Zugriff resultieren, insbesondere für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Vollstreckungsgegenklage, soweit der Dritte diese Kosten nicht ausgleichen kann.
6. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden oder zu verarbeiten. In diesem Fall erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum in Höhe des verhältnismäßigen Wertes der Vorbehaltsware und der verbundenen oder neu hergestellten Ware.
7. So lange sich der Käufer nicht in Zahlungsverzug befindet, ist er zur Weiterveräußerung der vom Verkäufer gelieferten Vorbehaltsware berechtigt. In diesem Fall tritt er sämtliche Forderungen (einschl. MwSt.) die aufgrund seines Vertragsverhältnisses gegenüber seinem Auftraggeber oder Dritten entstehen, bereits jetzt an den Verkäufer ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Im Falle der Veräußerung verbundener oder neu hergestellter Ware, tritt der Käufer die Forderungen, die aufgrund seines Vertragsverhältnisses gegenüber seinem Auftraggeber oder Dritten entstehen, bereits jetzt im Verhältnis des Miteigentums an den Verkäufer ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
8. Der Käufer bleibt zum Forderungseinzug treuhänderisch ermächtigt, wovon jedoch die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen unberührt bleibt. Jedoch werden wir von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange sich der Käufer vertragsgemäß verhält. Bei Vertragsverletzung hat der Käufer unverzüglich die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen; insbesondere seine Schuldner zu benennen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
9. Bei Verwertung der Vorbehaltsware rechnen wir von dem erzielten Erlös zunächst die entstandenen Kosten und Zinsen ab und nehmen sodann die Anrechnung mit dem Kaufpreis vor. Ein etwaiger Überschuss wird an den Käufer ausgekehrt.
10. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
11. Soweit der Wert der Sicherheiten die vom Käufer zu begleichende Forderung um mehr als 20 % übersteigt, geben wir auf Verlangen des Käufers die darüber hinausgehenden Sicherheiten frei.
12. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten.
§ 7 Haftung
1. Produkte von Auerswald sind nicht dafür ausgelegt und sollten daher nicht für lebenserhaltende Systeme und/oder Anwendungen innerhalb nuklearer Einrichtungen eingesetzt werden. Einem Einsatz unserer Produkte für solche Anwendungen muss zwingend eine auf den Einzelfall zugeschnittene, schriftliche Zustimmung/Erklärung von Auerswald vorausgehen.
2. Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt Folgendes:
a) Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, von Organen und leitenden Angestellten. Die Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB), ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
b) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich Ziffer 2. a) nur, sofern Kardinalpflichten verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
c) Für die Nichteinhaltung einer Lieferfrist beschränkt sich unsere Haftung vorbehaltlich Ziffer 2. a) für einen dem Käufer durch die Verzögerung entstandenen Schaden auf höchstens 5 % des vereinbarten Nettopreises. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.
3. Im Übrigen haften wir für Schäden, die nicht durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bedingt sind, nur für Fahrlässigkeit sowie die Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4. Es ist nach dem Stand der verwendeten Technik nicht möglich, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Für völlige Fehlerfreiheit der Software von Auerswald oder seinen Lieferanten wird daher nicht gehaftet. In einem solchen Fall erstrecken sich die Haftung und die Gewährleistung nur darauf, dass die Software im Sinne der beiliegenden Programmbeschreibung und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebsvoraussetzungen grundsätzlich brauchbar ist. Es gelten weiterhin die Bedingungen der in der Software enthaltenen Lizenzen, auf die vor der Installation und dem Gebrauch hingewiesen wird und welche mit der Installation sowie dem Gebrauch der Software anerkannt werden. Eine weitergehende Haftung besteht nur im Rahmen von § 7 Nr. 1 – 3 dieser AGB.
Wir übernehmen auch keine Gewährleistung oder Haftung für Software, wenn diese verändert oder außerhalb der Lizenzbedingungen verwendet wird.
§ 8 Modellschutz, Software
1. Der Käufer darf unsere Waren nicht nachbauen oder nachbauen lassen und solche Nachbauten vertreiben.
2. Im Fall der Zuwiderhandlung steht uns eine Konventionalstrafe in Höhe unserer Preise für den entsprechenden Artikel je Stück zu; maßgeblich ist die zum Verstoßzeitpunkt geltende Preisliste. Unberührt davon bleibt unser Recht auf Schadenersatz.
3. Der Käufer ist nur berechtigt, Software, die er mit einem Produkt oder eigenständig erwirbt, im Rahmen der jeweiligen Nutzungsvereinbarung (EULA) zu nutzen, die er mit der erstmaligen Installation des Produktes oder der Software oder soweit keine Installation erfolgt mit erstmalige Nutzung der Software als verbindliche Rechtsgrundlage anerkennt. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen erlischt mit sofortiger Wirkung das Nutzungsrecht und jede Fortsetzung der Nutzung berechtigt uns, den Käufer auf Unterlassen in Anspruch zu nehmen, per elektronischem Datenzugriff auf das Produkt die Software zu sperren und Schadensersatz zu verlangen.
§ 9 Kostenvoranschläge, Zeichnungen, technische Unterlagen
1. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und technische Unterlagen sind unser Eigentum und Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln sowie auf Verlangen herauszugeben.
2. In der Überlassung liegt keine Gestattung urheberrechtlicher Verwertungsrechte. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ohne Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro verwirkt. Der Gegenbeweis eines tatsächlich geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.
§ 10 Online-Verträge
1. Der Käufer kann aus dem angebotenen Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Mit Einstellung der Produkte in den Onlineshop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die im Onlineshop verfügbaren Artikel ab. Der Käufer kann diese Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Daten vor Absenden seiner verbindlichen Annahme des Angebots des Anbieters jederzeit ändern und einsehen. Der Vertrag kommt zustande, indem der Käufer durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annimmt (die Bestellung). Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch das Setzen eines Häkchens bei dem Feld „Ich habe die AGB Ihres Shops gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch zum Gegenstand seiner Bestellung gemacht hat.
2. Der Käufer erhält unmittelbar nach Absendung der Bestellung vom Anbieter eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung und AGB) dem Käufer von dem Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Empfangsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
3. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters unter https://shop.auerswald.de/shop/widerrufsbelehrung im Onlineshop informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind: Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ein Muster-Widerrufsformular findet sich im Onlineshop unter https://shop.auerswald.de/shop/widerrufsbelehrung.
§ 11 Besondere Bedingungen für Voice over IP (VoIP)-Leistungen (z.B. SIP-Trunk)
1. Auerswald bietet verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit VoIP an, u.a. die Einrichtung eines SIP-Trunks. In Bezug auf diese Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen ergänzend zu den vorstehenden Regelungen und den nachfolgenden Bestimmungen.
2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Auerswald-Leistungen sind die jeweils von Auerswald veröffentlichten Spezifikationen; eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur dann geschuldet, wenn diese in den Spezifikationen ausdrücklich erwähnt wird.
3. Mit Kundenbestellung und Auftragsbestätigung durch Auerswald kommt ein Vertrag ausschließlich mit Auerswald zustande, auch wenn der Kunde zuvor mit den Auerswald Vertriebspartnern kommuniziert hat. Dieser Vertrag hat als Dauerschuldverhältnis die in Bestellung und Auftragsbestätigung aufgeführte Laufzeit, während dieser Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Ein solcher liegt vor, wenn der Kunde seinen monatlichen Zahlungsverpflichtungen zweimal aufeinander folgend oder in Gesamthöhe von zwei Monatsraten nicht nachkommt.
4. Dem Kunden obliegt es, einen für die Nutzung der VoIP Leistungen geeigneten Internetzugang und etwaige weitere technische Voraussetzung entsprechend der Auerswald Vorgaben hierzu für die Dauer des Vertragsverhältnisses vorzuhalten. Diesbezüglich ist der Kunde vorleistungspflichtig, d.h. bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitig erfolgter Schaffung der technischen Voraussetzung ist Auerswald zur Zurückbehaltung eigener Leistungen berechtigt.
5. Der Kunde hat alle erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch Dritte zu treffen. Soweit der Kunde eine ungewollte oder missbräuchliche Nutzung feststellt, hat er Auerswald unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich und sicher zu verwahren und Dritten nicht mitzuteilen. Soweit der Kunde Zugangsdaten Dritten (z.B. seinen Mitarbeitern) berechtigterweise mitgeteilt hat, muss er diese über die Pflicht zur vertraulichen und sicheren Verwahrung der Zugangsdaten informieren und entsprechend verpflichten.
6. Der Kunde darf von Auerswald im Rahmen seiner Leistungen zur Verfügung gestellte Kommunikations-verbindungen nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen und hat jegliche Handlungen, die diesen Vorgaben widersprechen, zu unterlassen. Er verpflichtet sich weiter, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der von Auerswald zur Verfügung gestellten Zugänge und Netze führen können.
7. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm gegenüber erbrachten Auerswald-Leistungen in gewerblicher Art und Weise ohne Zustimmung von Auerswald an Dritte weiterzureichen.
8. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden oder einen von ihm legitimierten Benutzer gegeben ist und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist einstellt, ist Auerswald berechtigt, eine Sperrung seines Anschlusses vorzunehmen oder – soweit anwendbar – vom Kunden angelegte Benutzerkonten zu löschen, dies auf Kosten des Kunden.
9. Kunden im Streit mit Auerswald über die Erfüllung einer in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und 84 TKG vorgesehenen Verpflichtungen – soweit auf Auerswald anwendbar - ihm gegenüber, können bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Sofern der Kunde Unternehmer, eine Personengesellschaft, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort Cremlingen/Schandelah vereinbart.
2. Gerichtsstand ist Braunschweig. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch den allgemeinen Gerichtsstand des Käufers in Anspruch zu nehmen.
3. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
4. Der Kunde hat alle Kosten der Rechtsverfolgung (Gebühren, Kosten und Auslagen, Rechtsberatungskosten, Vollstreckungskosten) im In- und Ausland zu tragen, wenn und soweit wir gegen den Kunden obsiegen.
§ 13 Wirksamkeit der Bestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 02.09.2024